Die Mediationsklausel: Grundlagen, Vorteile und Muster
Bei Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen sind Konflikte oft nicht fern. Trotz sorgfältiger Planung und detaillierter Vorbereitung können Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten auftreten, die nicht immer leicht zu lösen sind. Hier kommt die sogenannte Mediationsklausel ins Spiel – eine Vereinbarung in einem Vertrag, die im Falle eines Konflikts vorsieht, diesen zunächst mit einer Mediation zu klären, statt sofortige gerichtliche Verfahren einzuleiten. Wir erklären, was eine Mediationsklausel ist, warum sie rechtlich bindend ist und wie du selbst eine solche Klausel in deine Verträge und Vereinbarungen einbauen kannst. Dieser Blogbeitrag stellt keine rechtliche Beratung dar sondern ist ein Impuls zur häufigeren Verwendung von Mediationsklauseln.
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Was ist eine Mediationsklausel?
Eine Mediationsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, die zwischen den Parteien eines Vertrags oder einer Vereinbarung getroffen wird, um im Falle eines Konflikts die Mediation als ersten Schritt zur Konfliktlösung festzulegen. Das bedeutet, dass Streitigkeiten zunächst mit einem Mediator oder einer Mediatorin bearbeitet werden, bevor es zu gerichtlichen Verhandlungen kommt. Dies gibt den Parteien die Möglichkeit, den Konflikt auf informelle, schnelle und kostengünstige Weise (im Vergleich zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen) zu lösen.
Die genauen Bedingungen und Abläufe der Mediation können in der Klausel festgelegt werden, einschließlich der Auswahl von Mediator:innen.
Die Vorteile einer Mediationsklausel
Wenn es um eine effektive Konfliktlösung geht, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Der zeitliche Aufwand, Kosten, die eigene Autonomie, Auswirkungen auf das Image einer Person, bzw. eines Unternehmens und rechtliche Abläufe. In diesem Kapitel wollen wir die Vorteile einer Mediationsklausel aufzählen und erklären, warum eine Mediation im Verhältnis zu einer gerichtlichen Verhandlung sinnvoll ist.
1. Erhöhtes Bewusstsein für Mediation
Eine Mediationsklausel sorgt dafür, dass die Mediation als Konfliktlösungsstrategie bekannter wird. Dies führt nicht nur zu einer erhöhten Bereitschaft, von einer Mediation Gebrauch zu machen, sondern fördert auch das Verständnis für den Wert einer außergerichtlichen Einigung im Streitfall.
2. Stressfrei und kosteneffizient
Die Kosten für eine Mediation sind deutlich geringer als für ein Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Folgekosten von diversen Streitigkeiten. Abseits des Aspekts der finanziellen Kosten spielt natürlich auch der zeitliche Faktor eine große Rolle. Gerichtsverhandlungen kosten Zeit und können die Nerven strapazieren.
3. Präventiver Ansatz
Eine Mediation ermöglicht eine selbstbestimmte und gemeinsame Arbeit, um Konflikten vorzubeugen und die Strukturen in Unternehmen, Familien und Beziehungen nachhaltig zu stärken. Wer sich Zeit für eine Mediation nimmt, kann die eigene Kommunikation verbessern und effektive Konfliktlösungsstrategien für die Zukunft erstellen.
4. Kontrolle über den Konflikt behalten
Anders als Gerichtsverfahren kann eine Mediation dabei helfen, den Konflikt von allen Seiten aus zu betrachten und dabei die Kontrolle über diesen nicht nur bei einer Partei zu belassen. Mediator:innen sind zudem verpflichtet sensible Daten vertraulich zu behandeln und können damit einem Schaden der Reputation oder Wettbewerbsfähigkeit durch ein öffentliches Verfahren vorbeugen.
5. Orientierungshilfe bei Konflikten und Streitigkeiten
Eine Mediationsklausel bietet Orientierung für kritische Zeiten ohne den Verlust eines Anspruchs auf gerichtliche Klärung. Somit ist sie vor allem ein risikoarmes Mittel für die Lösung einer eventuell eintretenden Konfliktsituation.
6. Rechtlich bindend
Die Mediationsklausel wird vertraglich aufgenommen und ist somit rechtlich bindend. Sie bietet demzufolge eine Sicherheit und eine klare Perspektive für schwierige Zeiten - auch lange nach Abschluss des Vertrages.
Du bist dir unsicher, ob eine Mediation hilfreich sein kann?
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Rechtliche Hinweise für außergerichtliche Vereinbarungen
Ist eine Mediationsklausel bindend? Wie ist man abgesichert?
Eine Klausel ist im Rechtswesen eine genau definierte Einzelbestimmung. Wie so eine Klausel auszusehen hat, zeigt sich im Zivilrecht in der Vertragsfreiheit. Dort gilt nämlich die sogenannte Privatautonomie, die beschreibt, dass private Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung gestaltet werden dürfen. Dabei ist man durch Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes abgesichert. Weitere rechtliche Stützen für die Mediationsklausel finden sich im §305 und §145 des BGBs. Auch das Mediationsgesetz (MediationsG) ist rechtlich bindend und schreibt z. B. eine Verschwiegenheitspflicht (§4) und Offenbarungspflicht (§3) vor.
Step-by-Step Implementierung einer Mediationsklausel
Für eine Mediationsklausel ist es hilfreich zu wissen, welche Punkte und Definitionen für eine erfolgreiche Mediation bei Konfliktsituationen von Nutzen sind. Wir stellen hier eine Auswahl von Themen vor, die in einer Mediationsklausel festgelegt und besprochen werden können. Wir empfehlen einen Rechtsbeistand zur Erarbeitung und Prüfung der jeweiligen Klausel hinzuzuziehen.
1. Zeitpunkt der Mediation genau definieren
Wann soll die Mediation stattfinden? Bereits bei Unstimmigkeiten oder erst bei eskalierten Konflikten? Wie schnell nach solchen heiklen Situationen sollen Mediator:innen angesprochen werden?
2. Wer darf die Mediation durchführen?
Es ist immer hilfreich, sich bereits im Vorfeld auf eine Mediatorin oder einen Mediator zu einigen. Dabei kann z. B. eine Liste von zwei bis drei Mediator:innen von Nutzen sein, die von allen involvierten Parteien vorab abgesegnet wurde. Dies verhindert weitere Verzögerungen nach dem Eintreten eines Konflikts. Eine sorgfältige Auswahl von qualifizierten Mediator:innen kann hier gefunden werden.
3. Wer trägt die Kosten?
Werden die Kosten für eine Mediation fair unter allen Parteien aufgeteilt oder wird sich für eine andere Verteilung entschieden? Wer gilt als involviert und ist somit für die Kosten zuständig?
4. Sprachliche und formelle Rahmenbedingungen der Mediation
Wo und in welcher Sprache werden Sitzungen stattfinden? Nach welchem Recht wird die Mediation im Falle eines internationalen Konflikts abgehalten? Ab wann gilt eine Mediation als gescheitert und wer ist dazu verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen? Was geschieht, wenn eine Person nicht an der Mediation teilnimmt? Ab wann ist eine Klage zulässig?
Muster und Anwendungsbeispiele
Einfache Klausel:
“Für den Fall von Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien, vor Anrufung eines Gerichts eine einvernehmliche Lösung im Wege einer Mediation zu suchen. Die Mediation wird gemäß den Regeln und Verfahren der Mediatorin bzw. des Mediators durchgeführt. Die Parteien stimmen zu, einen neutralen und qualifizierten Mediator zu ernennen, der sie bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung unterstützt. Die Kosten der Mediation werden von den Parteien gemeinsam getragen. Die Ergebnisse der Mediation sind vertraulich und dürfen nicht als Beweismittel in rechtlichen Verfahren verwendet werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich.“
Ausführliche Klausel:
Im Falle von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, eine Mediation gemäß den folgenden Bedingungen durchzuführen:
1. Auswahl des Mediators:
Die Parteien werden gemeinsam einen qualifizierten Mediator auswählen, der unabhängig und neutral ist. Falls die Parteien sich nicht innerhalb von [Anzahl der Tage] nach dem schriftlichen Antrag auf Mediation auf einen Mediator einigen können, wird der Mediator von der [Name der Mediationsorganisation oder -institution] ernannt.
2. Zeitraum für die Mediation:
Die Mediation wird innerhalb von [Anzahl der Tage/Wochen] nach der Ernennung des Mediators beginnen. Die Parteien verpflichten sich, aktiv und kooperativ an der Mediation teilzunehmen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
3. Ort und Anzahl der Sitzungen:
Die Mediationssitzungen finden am [Ort] statt, es sei denn, die Parteien vereinbaren einen anderen geeigneten Ort. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu konstruktiver Zusammenarbeit mit dem/den Mediator(en), zum Abschluss einer Mediationsvereinbarung üblichen Inhalts und zumindest an zwei Mediationssitzungen konstruktiv teilzunehmen. Die Dauer jeder Sitzung beträgt in der Regel [Anzahl der Stunden], es sei denn, die Parteien und der Mediator einigen sich auf eine andere Zeitdauer. (Bei Cross Border Fällen) Die Mediation unterliegt dem Recht des Staates ….. Die zu treffende Vereinbarung unterliegt dem Recht, das auch für den Vertragsabschluss als gültig erkannt wurde. Die Sprache in der Mediation ist ….
4. Kosten der Mediation:
Die Kosten der Mediation, einschließlich der Honorare des Mediators und eventueller Verwaltungskosten, werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten und Ausgaben im Zusammenhang mit der Mediation.
5. Vertraulichkeit:
Die Parteien stimmen zu, dass alle im Rahmen der Mediation erhaltenen Informationen vertraulich behandelt werden und weder während noch nach der Mediation ohne Zustimmung der anderen Parteien offengelegt werden dürfen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung erstreckt sich auf sämtliche Mediationsdokumente, -sitzungen und -ergebnisse.
6. Abschluss:
Die Mediation gilt als gescheitert, wenn eine der Parteien sie durch Erklärung gegenüber dem Mediator abbricht. Einer Begründung für den Abbruch bedarf es nicht (Grundsatz der Freiwilligkeit). Diese Klausel stellt keine Voraussetzung für den Einleitung rechtlicher Schritte dar, sondern dient vielmehr als verbindliche Vereinbarung der Parteien, eine außergerichtliche Lösung für ihre Streitigkeiten anzustreben. Der Klageweg ist erst dann zulässig, wenn eine Mediationsverhandlung stattgefunden hat oder wenn seit dem Antrag auf Mediation seitens einer Partei mehr als … Tage verstrichen sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu dieser Mediation, bevor einer Vertragspartei – im Falle, dass der Konflikt nicht im Mediationsverfahren gelöst werden kann – die Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges offensteht.